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Auszug aus Satzungen, Gernewitz betreffend

​Für Gernewitz als Ortsteil gelten die Satzungen der Stadt Stadtroda. Die meisten der gültigen Satzungen sind zu finden unter https://www.stadtroda.de/rechtsgrundlagen/1/satzungen.html, allerdings ist es einfach, sich darin zurecht zu finden.

Einige Fragen werden immer wieder mal diskutiert in Gernewitz, deshalb sollen hier in loser Abfolge die entsprechenden Formulierungen aus der jeweiligen Satzung zitiert werden.

Wann gilt eine Mittagsruhe in Gernewitz?

(Hintergrund der Frage ist, dass es in einigen Ortsteilen abweichende Regelungen gibt.)

Im Dokument Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren, beschlossen am 10.12.2021 wird in §15 geregelt, was hinsichtlich der Ruhezeiten zu beachten ist. Hier einige Auszüge:

  • Ruhezeiten sind an Werktagen
    • 13.00 bis 15.00 Uhr (Mittagsruhe)
    • 19.00 bis 22.00 Uhr (Abendruhe)
    • Während der Mittags- und Abendruhezeiten sind Tätigkeiten verboten, die die Ruhe unbeteiligter Personen stören. ...
      • ... gilt nicht für Arbeiten und Betätigungen gewerblicher oder land- und forstwirtschaftlicher Art, wenn die Arbeiten üblich sind ...
      • Ausnahmen ... sind zulässig, wenn ein besonderes öffentliches Interesse die Ausführung der Arbeiten in dieser Zeit gebietet.
  • Ruhezeiten an Sonntagen, gesetzlichen und religiösen Feiertagen
    • ... gilt das Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetz vom 21. Dezember 1994 (GVBI. Seite 1221) in der jeweils gültigen Fassung.
    • ... sind Tage allgemeiner Arbeitsruhe
    • Ausnahmen
      • unaufschiebbare Tätigkeiten, die zur Befriedigung häuslicher oder landwirtschaftlicher Bedürfnisse ... erforderlich sind
      • die Öffentlichkeit nicht störende, nichtgewerbsmäßige Tätigkeiten in Haus und Garten
      • ...

(Rückmeldungen und Ergänzungswünsche bitte an webmaster@gernewitz.de mailen)